Erklärung der gemeinsamen Bundesleitung der Kommunistischen Jugend Österreichs (KJÖ) und des Kommunistischen StudentInnenverbands (KSV), Wien am 03.06.2018

Bundesarchiv, Bild 102-12349 / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (httpss://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
Im Herbst soll die österreichische Sozialversicherung von der arbeiterInnen- und volksfeindlichen Regierung des Kapitals reformiert werden. Am 22. Mai stellten RegierungsvertreterInnen die Eckpunkte der Reform vor. Im Kern besteht diese aus drei großen Maßnahmen. Die Erste dieser Reform ist ein Angriff auf die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA). Die AUVA ist grundsätzlich für Arbeitsunfälle zuständig und übernimmt bspw. die Kosten für ArbeiterInnen, wenn sich diese bei einem Arbeitsunfall verletzen sowie daraus entstehende Folgekosten. Das bedeutet, wenn einE ArbeiterIn bei einem Arbeitsunfall seinen/ihren Finger verliert, dann übernimmt die AUVA nicht nur die unmittelbaren Kosten für die Behandlung, sondern auch die anfallenden Kosten für eine Protese. Zusätzlich übernimmt die AUVA momentan zum Teil auch Kosten die allgemein bei Unfällen entstehen. Bewältigt wird das mit einem Budget von 1,2 Milliarden das über Abgaben der Kapitalseite finanziert wird. Diese soll 40 Prozent ihres Budgets, konkret 500 Millionen Euro einsparen, da die Regierung den Monopolen Abgabensenkungen in Höhe einer halben Milliarde Euro versprochen hat. Großkonzerne mit tausenden Beschäftigten profitieren durch die Senkung der ArbeitgeberInnenabgaben selbstredend ungleich mehr als Kleinbetriebe. Sollte die AUVA keine Einsparungen in diesem Ausmaß vornehmen, droht ihr die Regierung mit der Zerschlagung.

Des Weiteren soll die Selbstverwaltung der Sozialversicherung massiv eingeschränkt und umgebaut werden. Die Sozialversicherung wird zu einem großen Teil aus Beiträgen von ArbeiterInnen und Angestellten, welche automatisch vom Gehalt/Lohn abgezogen werden, finanziert. Dementsprechend sitzen im Vorstand der Sozialversicherung und in den Vorständen ihrer Gliederungen, wie der Landeskrankenkassen, zu zwei Drittel VertreterInnen der Arbeiterkammer, welche ehrenamtlich arbeiten, und lediglich in den Kontrollgremien sitzen mehrheitlich VertreterInnen der Regierung und des Kapitals. Dies soll sich in Zukunft ändern. Zukünftig sollen in den Vorständen zu 50% VertreterInnen der Arbeiterkammer und 50% VertreterInnen des Kapitals sitzen. Die Regierung nennt das eine Reformierung der Sozialpartnerschaft und in der Tat stellt es, anders als diverse VertreterInnen der ArbeiterInnenaristokratie in ÖGB und AK behaupten, keinen Bruch mit der Sozialpartnerschaft dar, sondern lediglich deren Fortführung unter neuen Vorzeichen.

Abgerundet werden soll dies durch das Zusammenlegen verschiedener Teilgliederungen der Sozialversicherung. Die neun Gebietskrankenkassen sollen zusammengelegt werden zu einer Österreichischen Gesundheitskasse. Die Regierung behauptet, dass damit einerseits erreicht werden soll, dass die ArbeiterInnen und Angestellten nicht mehr nur einheitliche Beiträge bezahlen, sondern auch einheitliche Leistungen erhalten. Andererseits wird behauptet, dass dadurch Kosten gespart werden sollen, da die Entscheidungsgremien und die Bürokratie reduziert würden. Hinter der Vereinheitlichung der Leistungen dürfte sich allerdings eine Kürzung von Leistungen der Krankenkassen verstecken. Der Abbau von Entscheidungsgremien wird wohl auch keine Kosten reduzieren, da in den meisten Entscheidungsgremien ohnehin ehrenamtliche FunktionärInnen arbeiten und so kaum bis keine Kosten gespart werden können – es handelt sich auch hierbei um vorgeschobene Gründe. Vielmehr werden die Krankenkassen nach dem Vorbild eines großen Versicherungskonzerns umgebaut, um sie im ersten Schritt nach den Interessen des Kapitals umzubauen und schließlich eine mögliche Privatisierung vorzubereiten. Die Vereinheitlichung und Zentralisierung der Krankenkassen passieren also ganz im Sinne von Kapitalinteressen – was es stattdessen brauchen würde, wäre eine Vereinheitlichung der Kranken- und Sozialversicherung zu Gunsten der ArbeiterInnenklasse, doch davon ist „eines der größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs“ – wie die Bundesregierung ihr Vorhaben selbstgefällig beschreibt – meilenweit entfernt.

Alles in allem zielen die Pläne der Regierung darauf ab, den Einfluss der Vertretungsinstitutionen der ArbeiterInnenklasse zurückzudrängen, Leistungen zu reduzieren und das Kapital bei den Kosten für das staatliche Gesundheitssystem weiter zu entlasten. Das alles geht zu Lasten der ArbeiterInnenklasse, die künftig die Kosten, die das Kapital nicht mehr gewillt ist zu übernehmen, selbst bezahlen muss sowie zu Lasten der Beschäftigten in der Sozialversicherung, deren Einfluss zurückgedrängt werden soll und durch Einsparungen in Form von nicht Nachbesetzung einem erhöhten Arbeitsdruck und -belastung ausgesetzt werden.

Als Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) und Kommunistischer StudentInnenverband (KSV) erklären wir uns solidarisch mit den bereits laufenden Vorbereitungen von Kampfmaßnahmen der Beschäftigten in der Sozialversicherung gegen die Pläne der Regierung. Wir rufen die Beschäftigten dazu auf, sich selbst zu organisieren und an ihrem Arbeitsplatz Protest- und Kampfmaßnahmen vorzubereiten. Die betroffenen KollegInnen dürfen sich dabei nicht von der sozialdemokratischen Gewerkschafts- und AK-Spitze abhängig machen, welche zwar heute sagen, es müsse gekämpft werden, aber morgen bereit stehen für den nächsten Kompromiss mit dem Kapital. Wir rufen die ArbeiterInnenklasse dazu auf, die Proteste und Kämpfe der Beschäftigten gegen die Pläne der Regierung zu unterstützen, denn diese Reformen werden für alle Lohnabhängigen massive Verschlechterungen mit sich bringen.

Im Interesse der ArbeiterInnenklasse kann die öffentliche Gesundheitsvorsorge sowie der gesamte Sektor der Reproduktionsarbeit nur im Sozialismus organisiert werden – die Voraussetzung dafür ist die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren!